Sinn einer Beschwerde
In der Schweiz sind Durchschnitts-Einwohner machtlos gegenüber fehlbaren Ärzten, vor allem Psychiatern. Patienten von Psychiatern sind nur schon vorbelastet, weil sie psychiatrische Patienten sind, was ihre Glaubwürdigkeit bereits in Frage stellt.
In diesem Fall war der Betroffene der Ferndiagnose kein Patient, sondern dem Psychiater gegenüber eine vollkommen unbekannte Person. In diesem Fall ist die Beweislage klar, da Dr. Vetter keine Patientenakte des Betroffenen vorweisen kann und das Interview veröffentlicht wurde.
In diesem Fall war der Betroffene der Ferndiagnose kein Patient, sondern dem Psychiater gegenüber eine vollkommen unbekannte Person. In diesem Fall ist die Beweislage klar, da Dr. Vetter keine Patientenakte des Betroffenen vorweisen kann und das Interview veröffentlicht wurde.
Nur die Schweizer Armee nahm die Beschwerde ernst
Das Fachzentrum für Katastrophen und Wehr Psychiatrie (FZKWP), in dessen Namen Dr. Vetter das Interview gab, untersteht gleichzeitig der Universität Zürich und dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Der Oberfeldarzt der Armee, Divisionär Andreas Stettbacher, beauftragte unverzüglich einen hochrangigen Offizier aus seinem Stab, sich um die Beschwerde zu kümmern. Der reiste von Basel nach Zürich, um den Betroffenen zu treffen und anzuhören. Er entschuldigte sich im Namen der Vorgesetzten von Dr. Vetter und bestätigte das Unrecht des Interviews. Zudem wird er anstreben, dass Ärzte, die im Vertrag mit der Armee stehen, künftig Erlaubnis von der Armee beantragen müssen um Interviews zu geben.
Der Oberfeldarzt der Armee, Divisionär Andreas Stettbacher, beauftragte unverzüglich einen hochrangigen Offizier aus seinem Stab, sich um die Beschwerde zu kümmern. Der reiste von Basel nach Zürich, um den Betroffenen zu treffen und anzuhören. Er entschuldigte sich im Namen der Vorgesetzten von Dr. Vetter und bestätigte das Unrecht des Interviews. Zudem wird er anstreben, dass Ärzte, die im Vertrag mit der Armee stehen, künftig Erlaubnis von der Armee beantragen müssen um Interviews zu geben.
Verantwortungslose Universität Zürich
Dr. Vetters Vorgesetzter, Prof. Dr. med. Dipl.-psych. Wulf Rössler behauptet:
"Herr Dr. Vetter hat versichert, dass er gegenüber "Blick" nie zu der Person des mutmasslichen Urhebers der Rütlibombe Stellung genommen habe, sondern ganz allgemein sich zum Beispiel auch über Amokläufer geäussert habe. Ich darf Ihnen versichern, dass wir in aller Regel keine Aussagen zu bestimmte Personen in den Medien tätigen. Dass dieser Eindruck entstanden ist, bedauern wir ausserordentlich, nicht zuletzt und vor allem Herr Dr. Vetter selbst."
"Herr Dr. Vetter hat versichert, dass er gegenüber "Blick" nie zu der Person des mutmasslichen Urhebers der Rütlibombe Stellung genommen habe, sondern ganz allgemein sich zum Beispiel auch über Amokläufer geäussert habe. Ich darf Ihnen versichern, dass wir in aller Regel keine Aussagen zu bestimmte Personen in den Medien tätigen. Dass dieser Eindruck entstanden ist, bedauern wir ausserordentlich, nicht zuletzt und vor allem Herr Dr. Vetter selbst."
Somit war die Angelegenheit für die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich erledigt.
Am 4. Mai 2012 entschuldigte sich Dr. Vetter in einem privaten E-Mail beim Vater des betroffenen wegen dem Interview. Eine öffentliche Entschuldigung lehnte Dr. Vetter ab.