Dr. med.
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Die Schweizer Boulevardzeitung "Blick" spielte gleichzeitig Spitzel und Handlanger für die Polizei und die Justiz.
Durch die Aussage und die Ferndiagnosen, die Dr. Vetter durch eine auflagenstarke Boulevardzeitung in der ganzen Schweiz verbreiten liess, übte er Einfluss auf ein laufendes Verfahren zum Nachteil einer Person aus, indem er das Prinzip der Unschuldsvermutung ebenfalls verletzte.
Vorverurteilung durch Sachverständigen
Entscheidend ist die Tatsache, dass der Psychiater in keinerlei Hinsicht mit dem vorliegenden Fall durch die Justiz beauftragt war. Somit wurde ihm keine Einsicht in die Akte des Falls gewährt. Wichtig ist die Tatsache, dass die betroffene Person noch nie ein Patient des Arztes war und nie in irgendeiner Weise Kontakt zu ihm hatte.